Informatives zur Pflege

Vor dem Gesetz werden verschiedene Pflegegrade unterschieden, je nach Pflege- bzw. Hilfsbedürftigkeit, wird die pflegebedürftige Person in einen dieser “Pflegegrade” eingeordnet.

Vom Grundsatz her richtet sich der Grad der “Pflegegrad” nach dem Zeitbedarf der zu erbringenden Pflegeleistung.

Je nach Höhe des zu erwartenden Zeitbedarfs wird der Pflegegrad festgelegt und der Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung errechnet.

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer Härtefallregelung, die von den gängigen Pflegesätzen teilweise abweicht.

Die Härtefallregelung:
Die Pflegekassen können in besonders schwerwiegenden Einzelfällen Pflegebedürftige den höchsten Pflegegrad auch als Härtefall anerkennen, wenn ein extrem hoher Pflegeaufwand vorzufinden ist, der das übliche Maß des höchsten Pflegegrades außergewöhnlich hoch übersteigt. 

Kontakt

Pflegedienst Müller GmbH
Ofenerdieker Str. 10
26125 Oldenburg
Tel. 0441/72977
info@pflege-in-oldenburg.de

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